Was tue ich, wenn...?
...wir unser Kind taufen lassen wollen bzw. ich mich taufen lassen will?
Eine Taufe ist immer ein Grund zur Freude für Eltern und für die Pfarrgemeinde, zu der es aufgrund seines Wohnortes gehört. Deshalb findet vor einer Taufe ein Gespräch zwischen Eltern und Seelsorger statt. Im Weiteren wählen sich Eltern eine(n) Paten/Patin, der/die das Kind auf seinem Weg als katholischer Christ begleitet. Da er/sie Wegweiser im Glauben sein soll, muss er/sie selbst das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst getauft und gefirmt sein und natürlich der katholischen Kirche angehören. Er darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein.
Ort für die Taufe ist die Pfarrkirche der Eltern. Die Taufen von Kindern finden in den Stadtpfarreien Landau-St. Maria und Landau-St. Johannes an festen Terminen statt, die Sie dem “Pfarrblatt”, das in den Kirchen aufliegt, entnehmen können. Tauftermine in den kleineren Pfarreien Zeholfing und Kammern werden individuell vereinbart. Auch die Feier der Taufe während des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes ist in Absprache möglich.
Die Taufe von Erwachsenen und Kindern ab dem 12. Lebensjahr ist dem Bischof vorbehalten. Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Seelsorger, der mit dem Taufbewerber das “Katechumenat” als Vorbereitungszeit bespricht und plant.
In jedem Fall gilt: Setzen Sie sich immer frühzeitig mit dem Pfarramt in Verbindung!
...mein Kind die Erstkommunion feiern möchte?
Als erstes melde ich mein Kind bis Ende Oktober im Pfarrverbandsbüro (Oberer Stadtplatz 14) schriftlich an und weise nach, dass es getauft wurde.
Ein Kind feiert bei uns in der 3. Klasse seine erste heilige Kommunion. Eine erste Vorbereitung geschieht im Religionsunterricht, an dem das Kind ab der ersten Klasse teilgenommen haben muss.
Auch die Beteiligung am Gottesdienst der Pfarrgemeinde und das Mitmachen bei Familienandachten oder Familiengottesdiensten gehört zur Vorbereitung. Dazu ist das gläubige Leben in der Familie, das Beten und das Gespräch über den Glauben ein Pfeiler, um das Kind auf die Begegnung mit Jesus einzustimmen.
Gemeinsame Gottesdienste nur für Kommunionkinder und Begleitung vonseiten der Seelsorger/innen des Pfarrverbandes sind ein weiterer Teil des Weges auf die Erstkommunionfeier hin.
Die Kommunikation mit den Eltern erfolgt bei Fragen, zur Information und zum Austausch per Mail oder telefonisch.
Erstkommunionfeiern im Pfarrverband Landau werden normalerweise an den Sonntagen vor und nach dem Fest Christi Himmelfahrt gefeiert.
...der junge Christ die Firmung empfangen möchte?
Die Firmung soll den heranwachsenden jungen Christen stärken für sein verantwortungsvolles Entscheiden in vielen Fragen des eigenen Lebens. Der eigene Glauben, den er kennengelernt hat, soll ihm dabei Richtschnur sein und bleiben.
Im Bistum Passau wird die Firmung ab 16 Jahre gespendet. Das heißt, die Firmung kann ab dem Jahr empfangen werden, in der die Firmbewerberin bzw. der Firmbewerber 16 Jahre alt wird. Zulassungsvoraussetzung für die Spendung der Firmung ist die Vorbereitung auf das Sakrament, die im Herbst beginnt. Die Jugendlichen des entsprechenden Jahrganges werden Ende Juli vom Pfarrverband angeschrieben und zum ersten Treffen eingeladen. Die Firmbewerber*innen werden im pastoralen Raum (Pfarrverbände Aufhausen, Eichendorf, Landau und Simbach) inhaltlich einheitlich vorbereitet. Themenbereiche sind: Ich-Du-Wir, Glaube, Gott und Firmung.
Die Firmung wird für den Pfarrverband Landau/Isar jährlich einmal in der Stadtpfarrkirche St. Maria gespendet. Der Firmtermin wird rechtzeitig vorher vom Bischöflichen Sekretariat in Passau mitgeteilt. Aus Anlass der Firmung können die Eltern der Firmlinge eine Befreiung vom Schulunterricht beantragen.
...ich das Sakrament der Versöhnung empfangen will?
Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) kann in Landau — St. Maria jeden Sonntag um 8.00 Uhr vor dem Gottesdienst empfangen werden. Außerhalb dieser Zeit wenden Sie sich direkt an die Geistlichen des Pfarrverbandes.
In der Advents- und Fastenzeit finden im Pfarrverband Bußgottesdienste statt. Im Anschluss daran besteht auch Beichtgelegenheit.
...das Sakrament der Ehe in der Trauung gefeiert wird?
Dem Empfang des Ehesakramentes geht ein Vorbereitungskurs voran. Über deren Termine informiert Sie das Pfarrverbandsbüro Landau/Isar.
Fragen Sie rechtzeitig nach (ca. 1 Jahr vorher), ob zu dem von Ihnen gewünschten Termin eine Trauung stattfinden kann. Nach der Terminvereinbarung mit dem Pfarramt wird der Seelsorger mit Ihnen ein Vorbereitungsgespräch führen, bei dem Ihre Personalien aufgenommen werden und geprüft wird, ob Sie nach kirchlichem Recht heiraten können. Ebenfalls wird er mit Ihnen Fragen zum Ablauf und der Gestaltung der Trauung besprechen.
…wieder die Aufnahme in die Kirche erfolgen soll?
Die Entscheidung, zu der Kirche auszutreten, ist nicht unumkehrbar, sondern kann jederzeit revidiert werden.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Pfarrverbandsbüro Landau/Isar. Der zuständige Seelsorger wird mit Ihnen ein Gespräch darüber führen, Sie nach den Gründen zu Austritt und Rückkehr befragen und mit Ihnen den entsprechenden Antrag beim Bischöflichen Ordinariat in Passau stellen.
...das Sakrament der Krankensalbung gespendet werden soll?
Das Sakrament der Krankensalbung wird einmal im Jahr während der Fastenzeit in allen Pfarrgemeinden des Pfarrverbandes während des Gottesdienstes gespendet.
Ansonsten wenden Sie Sich in schwerer Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit an die Seelsorger des Pfarrverbandes oder an den Seelsorger des DonauIsar-Klinikum Landau, um mit diesen einen Termin für die Spendung der Krankensakramente zu vereinbaren. In dringenden Fällen erreichen Sie die Seelsorger auch unter den auf dem Anrufbeantworter des Pfarrverbandsbüros angegebenen Rufnummern.
...ein Angehöriger / eine Angehörige beerdigt werden muss?
Mit dem Pfarrverbandsbüro werden die Termine für Aussegnung, Rosenkranz und Beerdigung über das von Ihnen beauftragte Beerdigungs-Institut vereinbart.
Der Geistliche wird sich daran anschließend bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren und offene Fragen zu klären.
Die Beerdigung von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, sieht das kirchliche Recht grundsätzlich nicht vor. Ein kirchliches Begräbnis kann im Einzelfall gewährt werden. Darüber entscheidet im Gespräch mit den Angehörigen der Seelsorger.