Hinsichtlich der neuen Infektionsschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung und den daraus abgeleiteten Vorgaben des Bistum Passau haben die Geistlichen und die Pfarrgemeinderäte der vier Pfarreien des Pfarrverbands Landau die Umsetzung der Regelungen wie folgt beschlossen:
Während der Gottesdienste muss ab sofort keine FFP2-Maske mehr getragen werden, da in allen Gotteshäusern die erforderlichen Abstände der Gläubigen gewahrt werden können. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske, während das Anlegen von einfachen Stoffmasken nicht erlaubt ist. Falls sich der eine oder andere Gottesdienstbesucher sicherer fühlt, ist natürlich auch die Nutzung der FFP2-Maske weiterhin gestattet. Sobald der Platz in den Bänken oder Stühlen eingenommen ist, darf die Maske abgenommen werden. Beim Verlassen des Platzes, zum Beispiel beim Kommuniongang, ist das Anlegen der Maske jedoch Pflicht. Der Gemeindegesang während der Gottesdienste ist ab sofort auch ohne Maske wieder zulässig.
Diese Regelungen gelten bis zur nächsten geplanten Aktualisierung der Infektionsschutzverordnung Anfang Oktober.